Erstgespräch

Das Erstgespräch dient vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen.
Hier wollen wir Ihr Anliegen definieren und die möglichen Rahmenbedingungen klären.

Wie viele Termine sollen es sein?

 

  • Wie häufig sollen die Termine stattfinden? 
  • Höhe des Honorars
  • Bezahlung des Honorars
Mit dem Erstgespräch startet bereits die Beratung, deshalb wird diese Einheit auch eine volle Sitzungsdauer Zeit beanspruchen, da ich mir für Ihr Anliegen ausreichend Zeit nehmen möchte. Das Erstgespräch ist deshalb kostenpflichtig und wird wie die anderen Einheiten abgerechnet.
Ihre Themen werden in einem geschützten Rahmen besprochen und ich unterliege der Schweigepflicht.